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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Verwaltungsleistungen der DABA Immobilien GmbH unter der Marke KEYO. Die für Ihren Vertrag maßgebliche Fassung wird bei Vertragsabschluss ausgehändigt.

1. Vertragsparteien & Gegenstand

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der DABA Immobilien GmbH („KEYO“) und dem Eigentümer einer in Wien gelegenen Wohnimmobilie („Eigentümer“). Gegenstand ist die Verwaltung der Immobilie für Zwecke der kurzfristigen bzw. mittelfristigen Vermietung.

2. Leistungsumfang

KEYO verrechnet für den laufenden Betrieb eine Provision von 20 % netto vom Bruttoumsatz, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Muss der Vermietungsweg erst geschaffen werden, kommt die Legalisierungs-Begleitung als gesonderte, erfolgsbasierte Zusatzleistung hinzu. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Hauptvertrag.

2.1 Laufender Betrieb

Der laufende Betrieb umfasst die vollständige operative Verwaltung einer Wiener Wohnung mit geklärtem Vermietungsweg: Listing-Erstellung und -Pflege, Kanalsteuerung (Airbnb, Booking.com, VRBO, Direktbuchung), dynamische Preissteuerung, Gästekommunikation, Reinigungskoordination, Zugangsmanagement, monatliche BAO-konforme Abrechnung, Auszahlung sowie die Aufbereitung und Abfuhr der Ortstaxe an die MA 6. Eine kostenlose Objektprüfung (rechtliche Vorprüfung) geht dem Betriebsbeginn voraus.

2.2 Legalisierungs-Begleitung

Muss der Vermietungsweg erst geschaffen werden, übernimmt KEYO die operative Koordination eines Bewilligungsverfahrens über eine Wiener Partnerkanzlei (einschließlich Miteigentümer-Zustimmung, Einreichung bei der MA 37, laufender Abstimmung und Status-Reports) sowie die Einrichtung einer mittelfristigen Vermietung während eines laufenden Verfahrens. Hierfür entsteht ein einmaliger, erfolgsbasierter Anteil, der ausschließlich bei rechtskräftigem Bescheid anfällt; er wird von KEYO vorfinanziert und mit den Auszahlungen verrechnet. Kommt keine Bewilligung zustande, entsteht kein Erfolgsanteil. Die Höhe wird vor Vertragsabschluss schriftlich im Einzelangebot beziffert.

2.3 Rechtliche Koordination

Die anwaltliche Beratung und Vertretung erfolgt auf Basis eines gesondert abzuschließenden Mandatsverhältnisses zwischen Eigentümer und Wiener Partnerkanzlei. KEYO ist selbst nicht rechtsberatend tätig und schuldet keine rechtliche Leistung und keinen bestimmten Verfahrensausgang. KEYO prüft die Ausgangslage im Vorfeld sorgfältig; eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.

2.4 Anwaltskosten (Passthrough)

Anwaltskosten werden direkt zwischen Kanzlei und Eigentümer verrechnet. Richtwerte, die KEYO in Orientierungsgesprächen nennt, sind unverbindlich und einzelfall-abhängig; der tatsächliche Preis ergibt sich aus dem individuellen Kostenvoranschlag der Kanzlei vor Mandatsbeginn. KEYO erhebt keinen Aufschlag auf Kanzlei-Honorare.

2.5 Zeitaufwand (Orientierungswerte)

Angaben zu KEYO-Koordinationsleistungen sind Orientierungswerte und begründen keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mindest- oder Maximalaufkommen. Der tatsächliche Aufwand ist einzelfall-abhängig und wird ergebnisorientiert erbracht.

3. Provision und Kosten

Die Provision wird als Nettobetrag vom Bruttoumsatz berechnet; darauf wird die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 20 %) aufgeschlagen und monatlich in Rechnung gestellt. Plattformgebühren werden vor Provisionsberechnung berücksichtigt, soweit sie vom Gast erhoben werden. Reinigung, Ortstaxe und etwaige Hardware-Kosten werden gesondert ausgewiesen und entweder vom Gast eingehoben (Reinigung, Ortstaxe) oder vom Eigentümer getragen.

4. Genehmigungen & rechtliche Rahmenbedingungen

Der Eigentümer versichert, dass er berechtigt ist, die Immobilie zur Vermietung zu nutzen — insbesondere im Hinblick auf eine gültige Ausnahmebewilligung nach der Wiener Bauordnung sowie die Zustimmung der Miteigentümer, soweit erforderlich. KEYO koordiniert auf Wunsch ein Bewilligungsverfahren über eine Partnerkanzlei. Honorar und Behördenrisiko liegen, soweit im Hauptvertrag nicht abweichend geregelt, beim Eigentümer.

5. Abrechnung und Auszahlung

Die BAO-konforme Monatsabrechnung wird jeweils am 5. des Folgemonats erstellt und dem Eigentümer zugestellt; am selben Tag wird die Auszahlung der Netto-Erträge per SEPA auf das angegebene Konto initiiert. Der Eingang erfolgt — abhängig vom Kreditinstitut — üblicherweise innerhalb weniger Bankwerktage, spätestens bis zum 15. des Monats. Voraussetzung ist der Zahlungseingang der relevanten Buchungen bei KEYO. Bei Stornierungen oder Rückbelastungen nach Auszahlung können Rückverrechnungen im Folgemonat erfolgen.

6. Mindestlaufzeit und Kündigung

Die Mindestlaufzeit für den laufenden Betrieb beträgt 6 Monate ab Betriebsbeginn; für eine Legalisierungs-Begleitung gilt eine eigene, im Hauptvertrag geregelte Laufzeit. Danach ist der Vertrag von beiden Seiten unter Einhaltung der im Hauptvertrag geregelten Frist kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Haftung

KEYO haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden durch Gäste haftet der Eigentümer — abgedeckt über die Plattform-Programme (z. B. Airbnb AirCover). KEYO verfügt über keine eigene Versicherungspolice. Für Betriebsausfälle der Buchungsplattformen übernimmt KEYO keine Haftung.

8. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel).

Stand: Juni 2026