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Einzelwohnung

Eine Wohnung. Ein Betrieb. Ein geklärter Weg.

KEYO klärt zuerst, wie Ihre Wiener Wohnung vermietet werden darf — und übernimmt dann den gesamten Betrieb: Gäste, Preise, Reinigung, Abrechnung. Bei Ihnen kommt die Abrechnung und Ihre Auszahlung an.

Der erste Schritt ist kostenlos und unverbindlich.

Der Weg

Drei ehrliche Ergebnisse der Objektprüfung.

Kurzzeitvermietung — mit geklärtem Weg
Nächteweise Vermietung über die relevanten Plattformen, wenn der Vermietungsweg trägt: über eine Bewilligung oder die Hauptwohnsitz-Regelung (Richtwert bis 90 Nächte pro Jahr, nur für natürliche Personen). Erst der Weg, dann das Inserat.
Mittelfristige Vermietung — ab rund einem Monat
Ein vollwertiger Betrieb, kein Notbehelf: möblierte Vermietung an Berufstätige, Zuziehende und Menschen in Übergangsphasen. Gerade für Wohnzonen- und Wohnungseigentums-Konstellationen häufig der tragfähige Weg — mit derselben Betreuung und Abrechnung.
Ein offenes Wort — wenn es nicht trägt
Manchmal ist die klassische Langzeitvermietung die ehrliche Antwort. Dann sagen wir das — kostenlos, bevor ein Verfahren oder ein Vertrag entsteht.

Der Betrieb

Was KEYO für Ihre Wohnung übernimmt.

Der KEYO Standard gilt in jeder Wohnung: kein Gast ohne gesetzliches Gästeblatt, der Zustand vor und nach jeder Reinigung fotografisch dokumentiert.

  • Listing-Erstellung und -Pflege über die relevanten Plattformen
  • Dynamische Preissteuerung und ein zentraler Kalender
  • Gästekommunikation und digitaler Self-Check-in — Sie haben nie direkten Gästekontakt
  • Reinigung, Mietwäsche nach Wäscherei-Standard und Foto-Dokumentation je Aufenthalt
  • Ortstaxe: Einhebung, Meldung und Abfuhr an die MA 6
  • BAO-konforme Monatsabrechnung am 5., SEPA-Auszahlung bis 15.

Konditionen

Rein erfolgsbasiert.

Eine Provision — 20 % netto vom Vermietungsumsatz, für jede Wohnung dieselbe Basis, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Für den Betrieb keine Einrichtungsgebühr, keine Fixkosten — die Vergütung entsteht erst mit Ihren Buchungen. Reinigung und Ortstaxe werden gästeseitig eingehoben und separat ausgewiesen.

Im Legalisierungsfall — wenn der Vermietungsweg erst geschaffen werden muss — koordiniert KEYO das Bewilligungsverfahren mit der Wiener Partnerkanzlei, gegen einen einmaligen Erfolgsanteil, fällig nur bei rechtskräftigem Bescheid.

Konditionen im Detail — Leistungslisten, Rechenbeispiel und häufige Fragen.

Rechtliche Vorprüfung

Was für Ihre Wohnung geprüft wird.

Widmung und Wohnzone, Wohnungseigentumsvertrag, Bewilligungslage und bisherige Nutzung — geprüft, bevor irgendetwas online geht. Für die rechtliche Absicherung arbeitet KEYO mit Moser Rechtsanwälte, einer Wiener Kanzlei für Bauordnungs- und Verwaltungsrecht.

Häufige Fragen

Was Eigentümer:innen vor dem Start wissen wollen.

Brauche ich die Zustimmung der anderen Eigentümer (WEG)?

In Wohnungseigentums-Objekten ist die Zustimmung der Miteigentümer häufig erforderlich — der Wohnungseigentumsvertrag entscheidet mit. Im Legalisierungsfall koordiniert KEYO die Einholung gemeinsam mit der Wiener Partnerkanzlei; trägt der Weg nicht, ist die mittelfristige Vermietung oft die Antwort.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Ja — die Mindestlaufzeiten und alle Details zur Kündigung finden Sie bei den Konditionen, geregelt im Hauptvertrag, den Sie vor Vertragsabschluss vollständig erhalten.

Kann ich die Wohnung weiterhin selbst nutzen?

Je nach Vermietungsweg ja — Eigennutzungsfenster lassen sich im Kalender einplanen. Wie viel Eigennutzung zu welchem Weg passt, klären wir in der Objektprüfung.

Objektprüfung

Objekt prüfen lassen.

Senden Sie uns die wichtigsten Daten — KEYO prüft die ersten Kriterien und meldet sich mit einer Einschätzung zum möglichen Vermietungsweg. Wir übernehmen nur Objekte, deren Weg rechtlich darstellbar ist.

Ihre Anfrage beantwortet ein Ansprechpartner, der den Betrieb verantwortet.

Lieber direkt? office@keyo.at

  1. 01Objekt
  2. 02Kontakt
  3. 03Abschluss
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