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Mehrere Einheiten · Zinshaus

Mehrere Einheiten, ein Stockwerk oder das ganze Haus — geführt als ein Betrieb.

KEYO betreibt mehrere Wohnungen in einem Haus, einem Stockwerk oder einem Zinshaus: je Einheit rechtlich geprüft, zentral gesteuert, konsolidiert abgerechnet.

Ein Haus, ein Betrieb

Mehrere Einheiten sind kein Vielfaches der Arbeit.

An einer Adresse führt KEYO die Einheiten nicht als einzelne Mandate, sondern als einen zusammenhängenden Betrieb. Was bei über die Stadt verstreuten Wohnungen Reibung erzeugt — Wege, Abstimmung, getrennte Abrechnungen — wird im Haus zur Stärke.

Es ist zugleich der Gebäude-Typ, bei dem die rechtliche Vorprüfung den Unterschied macht. Ein Wiener Altbau-Zinshaus ist oft nur halb genutzt — bestehende Mietverhältnisse neben Einheiten, deren Vermietungsweg sich klären ließe. KEYO prüft je Einheit, was möglich ist, und führt das Haus als einen geprüften Betrieb zusammen.

Von KEYO geführtBestehende Vermietung
Der Bewilligungsweg wird je Einheit geplant
Für Gesellschaften gilt die Hauptwohnsitz-Regelung nicht — der Weg führt in der Regel über Bewilligung oder ein abgestimmtes Konzept. KEYO prüft je Einheit, was möglich ist, und plant den Weg über mehrere Einheiten hinweg gemeinsam mit der Wiener Partnerkanzlei. Auch gemischte Modelle — ein Teil Kurzzeit, ein Teil mittelfristig — werden offen durchgerechnet.
Konsolidierte Abrechnung statt Belegsammlung
Eine BAO-konforme Sammelabrechnung über alle Einheiten — am 5. erstellt, per SEPA bis 15. ausgezahlt, exportierbar für Ihre Buchhaltung. Erträge, durchlaufende Posten und Auszahlungen sind je Einheit nachvollziehbar; auf Wunsch besprechen wir die Zahlen gemeinsam.
Ein benannter Ansprechpartner
Sie haben einen direkten Ansprechpartner in der Geschäftsführung, der Ihr Objekt kennt und den Betrieb verantwortet.

Es gilt die reguläre KEYO-Provision — 20 % netto je Einheit, ohne Einrichtungsgebühr. Durch den gebündelten Betrieb an einer Adresse wird jede Einheit verlässlicher geführt als einzeln. Wie viele Einheiten frei, gewerblich oder legal kurzzeitvermietbar sind und wie sich der Vermietungsweg über das ganze Haus zusammensetzt, klären wir zuerst im Gespräch.

Häufige Fragen

Was Eigentümer mehrerer Einheiten fragen.

Gilt die Hauptwohnsitz-Regelung auch für unsere GmbH?

Nein — sie steht nur natürlichen Personen mit beibehaltenem Hauptwohnsitz offen. Für Gesellschaften führt der Weg in der Regel über die Bewilligung je Einheit oder die mittelfristige Vermietung; den Weg planen wir mit der Wiener Partnerkanzlei.

Können Einheiten im selben Haus unterschiedliche Wege gehen?

Ja — das ist der Normalfall. Einheiten mit guten Voraussetzungen gehen in ein Bewilligungsverfahren, andere laufen mittelfristig. Das Ergebnis ist ein Plan für das ganze Haus, mit einem klaren Vermietungsweg je Einheit.

Sind wir je Einheit gebunden oder für das ganze Haus?

Die Mandate laufen je Einheit — Details wie Laufzeit und Kündigung regelt der Hauptvertrag. Wie sich der Betrieb über das Haus zusammensetzt, legen wir gemeinsam im Gespräch fest.

Zum Weiterlesen: Kurzzeitvermietung im Zinshaus · Mittelfristige Vermietung · Ortstaxe in Wien

Der nächste Schritt

Der nächste Schritt: ein Gespräch.

Bei mehreren Einheiten ist die Ausgangslage immer individuell — Widmung, Bestandsverträge, Zielbild. Senden Sie uns die Eckdaten, wir melden uns für ein Gespräch. Auf Wunsch telefonisch.