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Ratgeber · Wien

Ortstaxe in Wien für Airbnb: Was Vermieter wissen müssen

Von der KEYO Redaktion · Aktualisiert 30. Mai 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Für entgeltliche Nächtigungen in Wien fällt Ortstaxe an — ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz des Nächtigungsentgelts, dessen Höhe sich nach der jeweils geltenden Wiener Verordnung richtet und gesetzlich gestaffelt ist. Sie ist an die MA 6 zu melden und abzuführen; die Verantwortung liegt beim Vermieter. KEYO hebt sie pro Buchung ein und führt sie für Sie ab.

Was die Ortstaxe ist

Die Ortstaxe (auch Tourismus- oder Nächtigungsabgabe) ist eine kommunale Abgabe auf entgeltliche Nächtigungen. In Wien wird sie als Prozentsatz des Nettonächtigungsentgelts berechnet und ist an die MA 6 abzuführen. Die Höhe richtet sich nach der jeweils geltenden Wiener Verordnung und ist gesetzlich gestaffelt — den aktuell gültigen Satz nennen wir Ihnen in der Objektprüfung bzw. entnehmen Sie der MA 6.

Wer meldet und zahlt

Verantwortlich für die korrekte Einhebung, Meldung und Abfuhr ist der Vermietende. Wird die Ortstaxe nicht ordnungsgemäß abgeführt, drohen Nachforderungen — ein Punkt, den viele private Vermieter unterschätzen.

Wie KEYO das übernimmt

KEYO hebt die Ortstaxe pro Buchung ein und meldet sie an die MA 6 — automatisch und nachvollziehbar in der BAO-konformen Monatsabrechnung. Ihr Steuerberater bekommt eine saubere Aufstellung, ohne Nacharbeit.

Häufige Fragen

Muss ich die Ortstaxe selbst an die MA 6 melden?

Als Vermieter sind Sie dafür verantwortlich. Mit KEYO übernehmen wir Einhebung und Meldung pro Buchung — Sie müssen sich darum nicht kümmern.

Ihr konkreter Fall

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Allgemeine Antworten ersetzen keine Prüfung Ihrer Wohnung. Die kostenlose KEYO-Objektprüfung sagt Ihnen, ob und wie Ihr Wiener Objekt legal vermietbar ist — unverbindlich.

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Die Rechtslage im Überblick

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Eine verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls erfolgt ausschließlich durch eine Wiener Partnerkanzlei auf Basis eines gesonderten Mandats. Angaben ohne Gewähr.