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Ratgeber · Wien

Brauche ich eine Bewilligung für Airbnb in Wien?

Von der KEYO Redaktion · Aktualisiert 30. Mai 2026 · 4 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Häufig ja. Ob Sie eine Bewilligung brauchen, hängt von der Widmung der Liegenschaft, Ihrem Wohnungseigentumsvertrag, baulichen Merkmalen und der Nutzung ab. In vielen Wohngebäuden ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich; in bestimmten Konstellationen — Hauptwohnsitz (Richtwert bis 90 Nächte pro Jahr) oder mittelfristige Vermietung ab rund einem Monat — ist die Vermietung auch ohne klassische Bewilligung für Kurzzeitvermietung zulässig.

Was über die Bewilligungspflicht entscheidet

Vier Faktoren sind zentral: die Widmung der Liegenschaft (insbesondere ob eine Wohnzone vorliegt), der Wohnungseigentumsvertrag und eine etwaige Zustimmung der Miteigentümer, bauliche Merkmale der Einheit sowie die geplante Art und Dauer der Vermietung.

Erst das Zusammenspiel dieser Faktoren bestimmt, ob — und über welchen Weg — Ihre Wohnung legal kurzzeitvermietbar ist.

Der Weg über die Ausnahmebewilligung

Außerhalb von Wohnzonen ist die Standard-Route häufig die Zustimmung der Miteigentümer in Kombination mit einer Ausnahmebewilligung. Der Antrag wird bei der zuständigen Magistratsabteilung (MA 37) eingebracht; die anwaltliche Vorbereitung übernimmt eine spezialisierte Wiener Kanzlei.

In Wohnzonen gelten strengere Regeln, doch auch dort sind Ausnahmen für Einheiten mit eingeschränkter Wohnqualität möglich — etwa Erdgeschoss-, Hof- oder lärmbelastete Lagen.

Wann Sie keine Bewilligung brauchen

Zwei Modelle funktionieren ohne klassische Bewilligung: die Hauptwohnsitz-Regelung (Richtwert bis 90 Nächte pro Jahr, wenn die Wohnung Ihr gemeldeter Hauptwohnsitz ist) und die mittelfristige Vermietung ab rund einem Monat pro Buchung. Beide lassen sich kombinieren.

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Häufige Fragen

Wer erteilt die Bewilligung in Wien?

Die baurechtliche Ausnahmebewilligung wird bei der MA 37 (Baupolizei) beantragt. Für die Ortstaxe ist die MA 6 zuständig. KEYO koordiniert den Behördenweg gemeinsam mit einer Wiener Partnerkanzlei.

Brauche ich die Zustimmung der anderen Eigentümer?

In Wohnungseigentums-Objekten ist die Zustimmung der Miteigentümer häufig erforderlich. Wie sie eingeholt wird, hängt vom Wohnungseigentumsvertrag und der konkreten Konstellation ab.

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Die Rechtslage im Überblick

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Eine verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls erfolgt ausschließlich durch eine Wiener Partnerkanzlei auf Basis eines gesonderten Mandats. Angaben ohne Gewähr.